Kirchenwahl am 30.11.2025
Am Sonntag, 30. November 2025 also am 1. Advent finden die Wahlen zum
Kirchengemeinderat und zur Landessynode statt.
Wir rufen alle auf, an der Wahl teilzunehmen.
Kirchengemeindeglieder, die ihren Haupt- und Nebenwohnsitz im Bereich der Landeskirche
haben, können ihr Wahlrecht auch am Nebenwohnsitz ausüben
Sie müssen dies bis zum Abschluss der Wählerliste (§ 12 KWO), d. h. spätestens am
16. November 2025, der Kirchengemeinde des Nebenwohnsitzes mitteilen.
Kirchengemeindeglieder, die sich gemäß § 6a Kirchengemeindeordnung in eine andere Kirchengemeinde
ummelden wollen, müssen dies bis 29. August 2025 tun, wenn sie ihr Wahlrecht in der Kirchengemeinde
ausüben wollen, zu der sie sich ummelden möchten.
Wird von der Briefwahl Gebrauch gemacht, so werden dem Wahlumschlag (Stimmzettelumschlag)
der Wahlausweis, der zugleich Briefwahlschein ist, zusammen mit der Versicherung über die persönliche Kennzeichnung beigefügt.
Die Entgegennahme von Wahlbriefen erfolgt durch das geschäftsführende Pfarramt,
Kilianstraße 4, 74532 Oberaspach.


